Ziel der Physiotherapie ist die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Gesundheit
Was ist PhysiotherapiePhysiotherapie befasst sich mit Bewegung und den damit in Zusammenhang stehenden Systemen im Körper. Durch eine eingehende Befundaufnahme werden Funktions- und Aktivitätseinschränkungen eines Patienten analysiert. Darauf basierend entsteht ein individueller Behandlungsplan. In dessen Mittelpunkt steht das Vermitteln eines physiologischen Bewegungsverhaltens, angepasst an die Fähigkeiten des Patienten. Dies wird durch manuelle Fertigkeiten der Therapeutin bzw. des Therapeuten, einem individuellen Übungsplan und auch ergänzend durch physikalische Reize erreicht. Ziel der Physiotherapie ist die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Gesundheit durch Erlangen des physischen Gleichgewichts. Ärztliche VerordnungPhysiotherapeutische Behandlungen sind durch den Hausarzt oder einen Facharzt zu verordnen. Die Verordnung ist bitte zum Ersttermin mitzunehmen. Terminvergabe Wir bitten um Terminvereinbarungen per Telefon (+43 3352 / 33223) – nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter. Termine können auch per E-Mail (office@physiopraxis.cc) angefragt werden. Wir nehmen an Werktagen innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf.Bereits der erste Termin ist verbindlich und muss, wenn er nicht eingehalten werden kann, abgesagt werden. Terminabsage Sofern ein Termin nicht eingehalten werden kann, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten muss die Therapieeinheit verrechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Rechnungslegung / Kostenrückerstattung Seitens der Physiotherapeutinnen oder des Physiotherapeuten bestehen keine Verträge mit Krankenversicherungen. Am Ende einer Therapieserie wird von der jeweiligen Therapeutin bzw. vom Therapeuten eine Rechnung über die geleistete physiotherapeutische Behandlung ausgestellt. Diese können Sie mittels Zahlschein oder via Onlinebanking binnen 14 Tagen begleichen. Auch Barzahlungen sind möglich.Für etwaige Kostenrückerstattungen ist eine Bewilligung der Verordnung durch den Chefarzt der jeweiligen Krankenkassa einzuholen. Dies sollte bereits vor dem Beginn einer Therapieserie erfolgen.Die korrekte Vorgehensweise für eine Kostenrückerstattung sowie die Tarife für eine Rückerstattung können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung erfahren. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, die erhaltene Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und der bewilligten Verordnung zur zutreffenden Krankenkassa zu schicken, welche dann einen Teil des Rechnungsbetrages rückerstattet.Sofern Sie eine Zusatzversicherung besitzen, empfiehlt es sich, auch hier bzgl. etwaiger Kostenrückerstattungen anzufragen.
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