WISSENSWERTES ZU IHRER BEHANDLUNG

Was ist Physiotherapie
Physiotherapie befasst sich mit Bewegung und den damit in Zusammenhang stehenden Systemen im Körper. Durch eine eingehende Befundaufnahme werden Funktions- und Aktivitätseinschränkungen eines Patienten analysiert. Darauf basierend entsteht ein individueller Behandlungsplan. In dessen Mittelpunkt steht das Vermitteln eines physiologischen Bewegungsverhaltens, angepasst an die Fähigkeiten des Patienten. Dies wird durch manuelle Fertigkeiten der Therapeutin bzw. des Therapeuten, einem individuellen Übungsplan und auch ergänzend durch physikalische Reize erreicht. Ziel der Physiotherapie ist die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Gesundheit durch Erlangen des physischen Gleichgewichts.

Ärztliche Verordnung
Physiotherapeutische Behandlungen sind durch den Hausarzt oder einen Facharzt zu verordnen. Die (bewilligte) Verordnung ist bitte zum Ersttermin mitzunehmen.

Bewilligungspflicht der Verordnung
Aktuell und bis auf Weiteres ist die Bewilligungspflicht der ärztlichen Verordnung für physiotherapeutische Leistungen bei den Sozialversicherungen ÖGK und BVAEB ausgesetzt. Die Bewilligung der ärztlichen Verordnung für ist bei den Sozialversicherungsträgern SVS und KFA weiterhin erforderlich. Für nähere Details wenden Sie sich bitte an Ihren Sozialversicherungsträger. 

Terminvergabe
Wir bitten um Terminvereinbarungen per Telefon (+43 3352 / 33223) – nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter. Termine können auch per E-Mail (office@physiopraxis.cc) angefragt werden. Wir nehmen an Werktagen innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf.
Bereits der erste Termin ist verbindlich und muss, wenn er nicht eingehalten werden kann, abgesagt werden.

Terminabsage
Sofern ein Termin nicht eingehalten werden kann, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten muss die Therapieeinheit verrechnet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Rechnungslegung
Seitens der Physiotherapeutin oder des Physiotherapeuten bestehen keine Verträge mit Sozialversicherungsträgern.
Am Ende einer Therapieserie wird von der Therapeutin bzw. vom Therapeuten eine Gesamtrechnung über alle erbrachten physiotherapeutischen Leistungen ausgestellt. Jeder Behandlungstermin wird jedoch separat verrechnet und ist direkt am Ende der jeweiligen Einheit mittels Barzahlung zu begleichen.

Kostenrückerstattung
Für etwaige Kostenrückerstattungen ist je nach Sozialversicherungsträger eine Bewilligung der Verordnung durch den Chefarzt der jeweiligen Krankenkasse einzuholen. Dies sollte bereits vor dem Beginn einer Therapieserie erfolgen. Die korrekte Vorgehensweise für eine Kostenrückerstattung sowie die Tarife für eine Rückerstattung können Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung erfahren. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, die erhaltene Rechnung mit der Zahlungsbestätigung und der (bewilligten) Verordnung zur zutreffenden Krankenkasse zu schicken, welche dann einen Teil des Rechnungsbetrages rückerstattet.
Sofern Sie eine Zusatzversicherung besitzen, empfiehlt es sich, auch hier bzgl. etwaiger Kostenrückerstattungen anzufragen.

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